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Zuckersteuer ab Juli 2027: Was auf Limonade und Cola zukommt

Zuckerhaltige Erfrischungsgetränke sollen ab dem 1. Juli 2027 besteuert werden. Je nach Zuckergehalt werden 26 oder 32 Cent pro Liter fällig. Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, bleiben steuerfrei.

Stand: 18. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · Redaktion Liora Finance

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober einen Entwurf für eine Steuer auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke gebilligt. Die Entscheidung liegt nun beim Bundestag. Geplanter Start ist der 1. Juli 2027.


Zwei Stufen nach Zuckergehalt


Die geplante Abgabe richtet sich nicht nach dem Preis eines Getränks, sondern nach seinem Zuckergehalt. Vorgesehen sind zwei Stufen:

Steuer pro Liter
unter 5 g Zucker pro 100 ml keine
ab 5 g Zucker pro 100 ml 26 Cent
ab 8 g Zucker pro 100 ml 32 Cent

Eine dritte, noch höhere Stufe war in der Diskussion, ist im aktuellen Entwurf aber nicht mehr enthalten. Erfasst werden vor allem Limonaden, gesüßte Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare. Auch zuckerhaltige Sirupe und Konzentrate sollen unter die Regelung fallen.


Rechenbeispiel: eine handelsübliche Cola


Eine klassische Cola enthält rund 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Sie liegt damit deutlich über der Grenze von 8 Gramm und fällt in die höhere Stufe. Auf die Zuckersteuer wird zusätzlich Mehrwertsteuer berechnet, weil sie Teil des Warenpreises ist. Gibt der Handel die Abgabe vollständig weiter, ergibt sich folgender Aufschlag:

Zuckersteuer Aufschlag inkl. 19 % MwSt.
0,33-Liter-Dose rund 11 Cent rund 13 Cent
1-Liter-Flasche 32 Cent rund 38 Cent
1,5-Liter-Flasche 48 Cent rund 57 Cent

Ein Haushalt, der jede Woche eine 1,5-Liter-Flasche kauft, zahlt aufs Jahr hochgerechnet rund 30 Euro mehr. Bei einem gesüßten Eistee mit etwa 6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter greift die niedrigere Stufe: Für eine 1,5-Liter-Flasche fallen dann 39 Cent Steuer an, mit Mehrwertsteuer rund 46 Cent.


Light- und Zero-Varianten bleiben steuerfrei


Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sind von der Abgabe ausgenommen. Die zuckerfreien Varianten bekannter Limonaden werden durch die Zuckersteuer also nicht teurer.


Maßgeblich ist allein der Zuckergehalt. Enthält ein Getränk sowohl Zucker als auch Süßstoff, kommt es darauf an, ob der Zuckeranteil die Grenze von 5 Gramm pro 100 Milliliter überschreitet. Damit entsteht für Hersteller ein Anreiz, Rezepturen anzupassen: weniger Zucker, mehr Süßungsmittel, um unter den neuen Grenzwerten zu bleiben.


Was nicht unter die Steuer fällt


Neben den reinen Süßstoff-Getränken sind laut Entwurf ausgenommen:

  • reine Frucht- und Gemüsesäfte
  • ungesüßte Schorlen
  • Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke
  • alkoholische Getränke, ihre alkoholfreien Alternativen und Mischgetränke auf dieser Basis

Für Säfte gilt die Ausnahme auch dann, wenn sie von Natur aus viel Zucker enthalten. Entscheidend ist, dass kein Zucker zugesetzt wurde.


Steigen die Preise tatsächlich?


Steuerpflichtig sind laut Bundesfinanzministerium Hersteller und Großhändler, nicht die Supermarktkasse. Kleine Hersteller mit bis zu 70.000 Litern im Jahr sollen befreit werden; eine weitergehende Befreiung für Betriebe bis zu einer Million Litern bedarf der Zustimmung der EU-Kommission. Ob und in welchem Umfang Hersteller und Handel die Steuer an die Kundschaft weitergeben, ist offen. Die Rechenbeispiele oben zeigen daher den Höchstwert bei vollständiger Weitergabe.


Erfahrungen aus dem Ausland deuten auf einen zweiten Effekt hin. In Großbritannien gilt seit 2018 eine vergleichbare, gestufte Abgabe auf Softdrinks, ebenfalls mit einer Untergrenze von 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Nach einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben viele Hersteller ihre Rezepturen bereits vor dem Start so verändert, dass ihre Getränke unter die Grenzwerte fallen. Ein ähnliches Verhalten ist auch in Deutschland denkbar. Für Verbraucher hieße das: Manche Getränke werden nicht teurer, schmecken aber anders.

Wie es weitergeht
Das Kabinett hat den Entwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen, die ihn in den Bundestag einbringen. Als Nächstes berät der Bundestag. Bis zur Verabschiedung können sich Steuersätze, Grenzwerte und Ausnahmen noch ändern. Der Starttermin 1. Juli 2027 hängt vom weiteren Verfahren ab.

Wofür die Einnahmen gedacht sind


Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und rund 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Nach Angaben der Bundesregierung sollen sie helfen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Die Regierung folgt damit einer Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit. Den Konsum gezuckerter Getränke beziffert sie als Belastung für die Allgemeinheit von über zwei Milliarden Euro pro Jahr.


Die Zuckersteuer ist Teil einer Reihe von Abgaben, mit denen die Bundesregierung den Haushalt 2027 stützen will. Ebenfalls geplant sind eine Plastikabgabe sowie höhere Steuern auf Spirituosen, Schaumwein und Tabak.


Was das für das Haushaltsbudget bedeutet


Für die meisten Haushalte dürfte die Zuckersteuer allein kaum ins Gewicht fallen. Zusammen mit anderen Preissteigerungen im kommenden Jahr lohnt sich aber ein Blick auf die regelmäßigen Ausgaben. Wer seine Ausgaben nach Kategorien erfasst, etwa mit einem digitalen Haushaltsbuch wie Liora Finance, erkennt schnell, welchen Anteil Getränke und Lebensmittel am Monatsbudget ausmachen.

Keine Steuer- und Rechtsberatung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Quellen

Liora Finance
Vergessen?