Für Familien bringt das Jahr 2027 mehrere Neuerungen. Einige sind bereits beschlossen, andere befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder sind erst angekündigt. Ein Überblick mit dem jeweiligen Stand.
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Das ändert sich 2027 für Eltern: Kindergeld, Elterngeld, Frühstart-Rente
Kindergeld gibt es ab 2027 schrittweise ohne Antrag, und der Betrag soll auf 267 Euro steigen. Für Kinder des Jahrgangs 2020 startet die Frühstart-Rente. Bei der geplanten Elterngeld-Reform ist dagegen noch vieles offen.

Für Familien bringt das Jahr 2027 mehrere Neuerungen. Einige sind bereits beschlossen, andere befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder sind erst angekündigt. Ein Überblick mit dem jeweiligen Stand.
| Was sich ändert | Stand | |
|---|---|---|
| Kindergeld ohne Antrag | ab 2027 schrittweise | beschlossen |
| Kindergeld | 267 € statt 259 € | im Bundestag |
| Kinderfreibetrag | 10.056 € statt 9.756 € | im Bundestag |
| Frühstart-Rente | 10 € im Monat je Kind | vom Bundestag beschlossen |
| Elterngeld-Reform | Bezugsdauer, Beträge | Entwurf, offen |
Kindergeld ohne Antrag
Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass Kindergeld künftig ohne Antrag ausgezahlt werden kann. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Nach der Geburt meldet das Standesamt die Daten, das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Steuer-Identifikationsnummer, und die Familienkasse erhält die Angaben automatisch. Liegen alle nötigen Daten vor, insbesondere die Kontoverbindung, setzt sie das Kindergeld ohne Antrag fest.
Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst gilt das Verfahren für weitere Kinder von Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, voraussichtlich ab März 2027. Später folgen auch Erstgeborene, nach Angaben des Bundesfinanzministeriums voraussichtlich im November 2027. Einen festen gesetzlichen Stichtag gibt es dafür nicht. Kann die Familienkasse nicht automatisch entscheiden, etwa weil eine Kontoverbindung fehlt, bleibt es beim bisherigen Antrag.
Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge geplant
Mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 will die Bundesregierung das Kindergeld zum 1. Januar 2027 von 259 auf 267 Euro je Kind und Monat anheben, zum 1. Januar 2028 auf 272 Euro. Der Kinderfreibetrag soll einschließlich des Freibetrags für Betreuung und Erziehung von 9.756 auf 10.056 Euro steigen. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten, beschlossen ist er noch nicht. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
267 €
Kindergeld 2027
je Kind und Monat, geplant (2026: 259 €)
96 €
mehr im Jahr
je Kind, wenn die Erhöhung beschlossen wird
10.056 €
Kinderfreibetrag
gesamt je Kind, geplant (2026: 9.756 €)
Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat vom Staat
Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die Frühstart-Rente beschlossen, der Bundesrat muss sich noch damit befassen. Der Staat zahlt dann für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro im Monat in ein Vorsorgedepot, insgesamt bis zu 1.440 Euro. Los geht es im Januar 2027 mit dem Geburtsjahrgang 2020, danach kommt jedes Jahr ein neuer Jahrgang hinzu.
Eltern können für ihr Kind ein Depot bei einem Anbieter eröffnen, der Zuschuss fließt dann automatisch. Zusätzliche eigene Einzahlungen sind möglich. Ohne eigenen Vertrag wird das Geld ab 2028 in einem Fonds des Bundes angelegt. Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr.
Elterngeld: Reform angekündigt, aber noch offen
Das Familienministerium hat im Sommer 2026 einen Entwurf für eine Elterngeld-Reform erarbeitet. Er sieht nach Medienberichten vor, die Bezugsdauer für Paare von 14 auf 12 Monate zu verkürzen und dafür Mindest- und Höchstbetrag von 300 auf 330 Euro und von 1.800 auf 1.900 Euro anzuheben. Gelten sollte das nach Angaben der Stiftung Warentest für Geburten ab November 2027.
Ein Kabinettsbeschluss liegt nicht vor. Ende September 2026 hat Familienministerin Prien erklärt, die Koalition habe sich noch auf kein Modell festgelegt, und sich offen dafür gezeigt, an 14 Monaten festzuhalten. Für bereits geborene Kinder und für Geburten bis auf Weiteres gilt das bisherige Recht: 65 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat, bis zu 14 Monate für Paare.
Was sich 2027 nicht ändert
Für Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und den Abzug von Kinderbetreuungskosten sind bisher keine neuen Beträge für 2027 beschlossen. Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können weiterhin zu 80 Prozent, höchstens 4.800 Euro je Kind, als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Was das für das Familienbudget bedeutet
Wird die Kindergelderhöhung beschlossen, bringt sie je Kind 96 Euro im Jahr. Das antragslose Kindergeld spart vor allem Zeit nach der Geburt. Wer Elternzeit für ein Kind plant, das ab Ende 2027 zur Welt kommt, sollte die weitere Entwicklung beim Elterngeld im Blick behalten. Ein Haushaltsbuch wie Liora Finance hilft, das Familienbudget für die Zeit mit und nach dem Elterngeld vorauszuplanen.
Keine Steuer- und Rechtsberatung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Quellen
- Bundesregierung: Kindergeld ohne Antrag (25.09.2026)
- Deutscher Bundestag: Bundestag macht den Weg für antragsloses Kindergeld frei (09.07.2026)
- Bundesrat: Rückblick auf die Plenarsitzung am 25. September 2026
- Deutscher Bundestag: Einkommensteuerreformgesetz soll kleine und mittlere Einkommen entlasten (08.10.2026)
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Einkommensteuerreform 2027 (02.09.2026)
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt die Frühstartrente (16.10.2026)
- Bundesregierung: Frühstartrente – Startkapital für die Altersvorsorge
- Familienportal des Bundes: Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?
- ZDFheute: Elterngeld nur noch 12 statt 14 Monate lang (07.07.2026)
- ZDFheute: Prien offen für Festhalten an 14 Monaten Bezugsdauer (30.09.2026)
- Stiftung Warentest: Reform beim Elterngeld (22.08.2026)