News

Förderungen 2026/2027: Diese Fristen sollten Sie kennen

Mehrere Förderungen für Neubau, Heizung und Sanierung laufen zum Jahreswechsel aus oder werden schrittweise gekürzt. Andere bleiben noch Jahre bestehen. Ein Überblick über die wichtigsten Termine.

Stand: 18. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · Redaktion Liora Finance

Bund und KfW haben ihre Förderprogramme für Gebäude im Juli 2026 neu geordnet. Seitdem gelten für mehrere Zuschüsse feste Stichtage, nach denen die Förderung sinkt oder ganz entfällt. Wer ein Vorhaben plant, sollte die folgenden Termine kennen. Grundsätzlich gilt bei allen Programmen: Es besteht kein Rechtsanspruch, und sind die Mittel aufgebraucht, kann eine Förderung auch früher enden.


Die wichtigsten Termine im Überblick

Förderung Frist
KfW-Kredit Neubau Effizienzhaus 55 bis 100.000 € je Wohnung Antrag bis 31.12.2026
Klimabonus Heizungstausch 16 % Antrag bis 31.01.2027
Förderfähige Heizungskosten 28.000 € (1. Wohnung) sinken ab 01.02.2027 halbjährlich
Steuerbonus Sanierung 20 % der Kosten Abschluss bis 31.12.2029
Kfz-Steuer E-Auto steuerfrei bis 2035 Erstzulassung bis 31.12.2030

Neubau: Effizienzhaus 55 nur noch bis Jahresende


Im Programm Klimafreundlicher Neubau der KfW gibt es befristet auch zinsgünstige Kredite für den einfacheren Standard Effizienzhaus 55, bis zu 100.000 Euro je Wohnung. Anträge sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich, maßgeblich ist der Eingang bei der KfW. Zum Zeitpunkt des Antrags muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, und das Haus darf nicht mit fossilen Energien beheizt werden. Danach bleibt die Förderung für das anspruchsvollere Effizienzhaus 40.


Heizungstausch: Klimabonus sinkt schrittweise


Für den Austausch einer alten Heizung gibt die KfW seit dem 21. Juli 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent. Hinzu kommen ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen und ein Klimageschwindigkeitsbonus für den Tausch einer funktionierenden Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Dieser Bonus hängt vom Datum des Antrags ab:

Klimageschwindigkeitsbonus
Antrag bis 31.01.2027 16 %
01.02. bis 31.07.2027 12 %
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 %
01.02. bis 31.07.2028 4 %
ab 01.08.2028 entfällt

Insgesamt sind höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro bis zu 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohnung liegen bei 28.000 Euro und sinken ab dem 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr um 750 Euro. Für Wärmepumpen ist ab dem ersten Quartal 2027 zudem eine Neuregelung angekündigt: Die Grundförderung soll auf 15 Prozent sinken, Geräte aus der EU sollen einen Zuschlag von 15 Prozentpunkten erhalten.

Erst beantragen, dann beauftragen
Bei den Zuschüssen für Heizung und Sanierung muss der Antrag gestellt sein, bevor mit dem Handwerksbetrieb ein Vertrag geschlossen wird. Zulässig ist nur ein Vertrag mit Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung nicht bewilligt wird. Wer zu früh unterschreibt, verliert den Zuschuss.

Dämmung, Fenster, Lüftung: weniger Bonus für kleine Vorhaben


Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zahlt das BAFA weiterhin 15 Prozent Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte mehr. Seit Juli 2026 gilt der Bonus für den Sanierungsfahrplan allerdings erst ab förderfähigen Kosten von 30.000 Euro und nur für den Teil darüber. Für kleinere Vorhaben bringt er damit praktisch nichts mehr. Der Fahrplan muss bereits bei Antragstellung vorliegen.


Steuerbonus für Sanierung bis Ende 2029


Statt eines Zuschusses lassen sich energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Haus auch von der Steuer absetzen: 20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, und die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den Steuerbonus oder eine Förderung von KfW oder BAFA, nicht beides.


Ohne Frist: Photovoltaik ohne Umsatzsteuer


Seit 2023 fällt auf Kauf und Installation einer Photovoltaikanlage samt Speicher für Wohngebäude keine Umsatzsteuer an. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt Peak gilt die Voraussetzung automatisch als erfüllt, größere Anlagen auf Wohnhäusern sind mit Nachweis ebenfalls begünstigt. Die Regelung ist nicht befristet.


E-Auto: Prämie und Steuerbefreiung


Für neue Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden, gibt es eine einkommensabhängige Prämie von 3.000 bis 6.000 Euro. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 80.000 Euro, mit Kindern bis zu 90.000 Euro. Anders als bei Haus und Heizung wird der Antrag erst nach der Zulassung gestellt, spätestens zwölf Monate danach. Das Auto muss mindestens drei Jahre gehalten werden. Die Richtlinie gilt bis Ende 2029, solange Mittel vorhanden sind. Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn sie bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden.


Reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind außerdem von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035.


Was das für die Planung bedeutet


Wer eine neue Heizung oder einen Neubau plant, sollte die Antragstermine früh in den Zeitplan aufnehmen. Gerade beim Heizungstausch kann ein Antrag vor dem 1. Februar 2027 mehrere Tausend Euro ausmachen. Ein Haushaltsbuch wie Liora Finance hilft, Eigenanteil, Kredit und Zuschuss eines solchen Projekts im Budget zu überblicken.

Keine Steuer- und Rechtsberatung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Quellen

Liora Finance
Vergessen?