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Krypto-Steuer ab 2027: Das plant das Finanzministerium

Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten sind bisher nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, sie ab 2027 wie Aktiengewinne pauschal mit 25 Prozent zu besteuern. Für bis Ende 2026 gekaufte Bestände soll die alte Regel weiter gelten.

Stand: 18. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · Redaktion Liora Finance

Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen vorgelegt. Er befindet sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien, ein Kabinettsbeschluss liegt noch nicht vor. Weil der Bundesrat zustimmen muss, kann sich der Inhalt bis zur Verabschiedung noch ändern. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.


Was bisher gilt


Kryptowerte wie Bitcoin oder Ether gelten steuerlich bisher als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus einem Verkauf sind nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Dann werden sie mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der bis zu 45 Prozent betragen kann. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt unter 1.000 Euro liegen. Das ist eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.


Was sich ändern soll

Bisher Ab 2027 (geplant)
Haltefrist nach 1 Jahr steuerfrei entfällt für Neukäufe
Steuersatz persönlicher Satz (bis 45 %) pauschal 25 % plus Soli
Einordnung privates Veräußerungsgeschäft Einkünfte aus Kapitalvermögen
Steuer zahlen über die Steuererklärung ab 2028 Abzug durch die Plattform

Nach dem Entwurf werden sogenannte Tauschkryptowerte künftig wie Aktien und Fonds behandelt. Gewinne aus einem Verkauf sollen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer von 25 Prozent unterliegen, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Neu erfasst werden auch laufende Erträge aus dem Verleihen von Kryptowerten (Lending) und aus passivem Staking. Für NFTs, Security-Token und E-Geld-Token sollen die bisherigen Regeln für den jeweils dahinterstehenden Wert gelten.


Da die Gewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen sollen, entfällt die eigene Freigrenze von 1.000 Euro. Nach den allgemeinen Regeln greift dann der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, bei Ehepaaren 2.000 Euro, den sich Krypto-Gewinne allerdings mit Zinsen, Dividenden und Fondserträgen teilen. Ausdrücklich regelt der Entwurf das nicht. Verluste sollen nur eingeschränkt verrechnet werden können.

Bestandsschutz für Käufe bis Ende 2026
Die neuen Regeln sollen nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Für ältere Bestände bleibt es laut Entwurf bei der bisherigen Rechtslage: Nach einem Jahr Haltedauer ist ein Verkauf steuerfrei. Ausgenommen sind laufende Erträge aus Lending und Staking, die ab 2027 zufließen. Sie fallen auch bei alten Beständen unter das neue Recht.

Steuerabzug durch die Plattform ab 2028


Ab dem 1. Januar 2028 sollen inländische Kryptobörsen und andere Anbieter die Steuer direkt einbehalten, so wie es Banken heute bei Aktiengewinnen tun. Für Gewinne im Jahr 2027 wäre die Steuer noch über die Steuererklärung zu zahlen. Kennt der Anbieter die Anschaffungskosten nicht, soll er den Abzug nach einer Ersatzbemessungsgrundlage von 50 Prozent des Verkaufserlöses berechnen, sofern keine eigenen Angaben vorliegen. Wer Kryptowerte zwischen Plattformen überträgt, sollte Kaufdatum und Kaufpreis deshalb lückenlos dokumentieren.


Plattformen melden bereits Daten


Unabhängig von der geplanten Reform gilt bereits das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie DAC8 umsetzt. Anbieter erfassen seit 2026 die Transaktionen ihrer Kundinnen und Kunden und melden sie 2027 erstmals an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Finanzverwaltung erhält damit einen deutlich besseren Überblick über Krypto-Geschäfte.


Die politische Debatte


Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt, der die Haltefrist rückwirkend ab 2026 abschaffen und Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz belasten wollte. Eine Petition für den Erhalt der Haltefrist mit mehr als 44.000 Mitzeichnungen wurde im Oktober im Petitionsausschuss beraten. Das Finanzministerium rechnet für die eigene Reform in einer vorsichtigen Schätzung mit Mehreinnahmen von rund 350 Millionen Euro pro Jahr, sobald sie voll wirkt.


Was das für Anlegerinnen und Anleger bedeutet


Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gilt die bisherige Haltefrist. Wer Kryptowerte hält, sollte Kaufdaten und Belege vollständig aufbewahren, denn vom Anschaffungsdatum hängt künftig ab, welche Regel greift. Entscheidungen über Käufe oder Verkäufe sollten nicht allein aus steuerlichen Gründen getroffen werden. Ein Depot-Überblick, etwa in einem Haushaltsbuch wie Liora Finance, hilft, Kaufdaten und Bestände im Blick zu behalten.

Keine Anlageberatung
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Er ersetzt keine Beratung durch eine lizenzierte Fachperson.
Keine Steuer- und Rechtsberatung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Quellen

Liora Finance
Vergessen?