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Altersvorsorgedepot statt Riester: Was sich 2027 ändert

Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für neue Verträge ab. Die Zulagen steigen auf bis zu 540 Euro im Jahr, eine Beitragsgarantie ist keine Pflicht mehr, und für das Standarddepot gilt ein Kostendeckel von 1 Prozent.

Stand: 18. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · Redaktion Liora Finance

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Gesetzgeber die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu geordnet. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Es ist am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die neuen Zulagen und Produkte gelten ab dem 1. Januar 2027.


Kern der Reform ist das Altersvorsorgedepot: ein gefördertes Wertpapierdepot ohne Garantiepflicht. Neue Riester-Verträge nach dem bisherigen Modell können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.


Riester und Altersvorsorgedepot im Vergleich

Riester (bis 2026) Neue Förderung (ab 2027)
Grundzulage 175 € fest bis zu 540 € im Jahr
Kinderzulage 185 € bzw. 300 € je Kind bis zu 300 € je Kind
Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahreseinkommens 120 € im Jahr
Beitragsgarantie 100 % vorgeschrieben freiwillig: 80 %, 100 % oder keine
Kostendeckel keiner 1 % im Standarddepot

So berechnet sich die neue Zulage


Die Grundzulage richtet sich künftig nach dem eigenen Beitrag. Auf die ersten 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Prozent drauf, auf den Teil zwischen 360 und 1.800 Euro weitere 25 Prozent. Wer 1.800 Euro im Jahr einzahlt, also 150 Euro im Monat, erhält damit die volle Grundzulage von 540 Euro.


Für jedes Kind kommt eine Zulage von 100 Prozent des Beitrags hinzu, höchstens 300 Euro im Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es also bereits ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat. Wer bei Vertragsbeginn jünger als 25 Jahre ist, erhält wie bisher einmalig einen Bonus von 200 Euro.

540 €
Grundzulage
höchstens im Jahr, bei 1.800 € Eigenbeitrag
300 €
Kinderzulage
je Kind und Jahr, bei 300 € Eigenbeitrag
200 €
Bonus
einmalig für Sparerinnen und Sparer unter 25

Gefördert werden Beiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Einzahlen lassen sich bis zu 6.840 Euro, der Teil oberhalb von 1.800 Euro wird aber nicht bezuschusst. Neu im Kreis der Förderberechtigten sind Selbständige unter 67 Jahren, etwa Gewerbetreibende und Freiberufler. Gefördert werden höchstens zwei Verträge, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden.


Drei Produktarten


Anbieter dürfen künftig drei Varianten zertifizieren lassen. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Sicherheit sie bieten und was sie kosten dürfen.

Standarddepot Altersvorsorgedepot Garantieprodukt
Garantie keine keine 80 % oder 100 % der Beiträge
Anlage zwei Fonds, Aufteilung wählbar Fonds, ETFs und Staatsanleihen sicherheitsorientiert
Kosten höchstens 1 % im Jahr kein Deckel, Ausweis Pflicht kein Deckel, Ausweis Pflicht

Das Standarddepot ist die einfachste Variante. Es wird online abgeschlossen und besteht aus zwei Fonds, einem vorsichtigen und einem chancenreicheren. Ohne eigene Vorgabe gilt eine Standardaufteilung. Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlung sinkt der Anteil des chancenreicheren Fonds auf höchstens 50 Prozent, zwei Jahre davor auf höchstens 30 Prozent. Die Effektivkosten dürfen 1 Prozent im Jahr nicht überschreiten. Jeder Anbieter, der andere geförderte Produkte vertreibt, muss auch ein Standarddepot anbieten oder auf das eines Kooperationspartners verweisen.


Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie ist die Auswahl größer. Zulässig sind unter anderem Investmentfonds und Staatsanleihen aus dem Euroraum. Einen Kostendeckel gibt es hier nicht, die Kosten müssen aber ausgewiesen werden. Das Garantieprodukt sichert zum Beginn der Auszahlung 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge samt Zulagen zu. Dafür ist ein Teil des Geldes vorsichtig angelegt, was die Renditechancen begrenzt.

Anbieterwechsel wird einfacher
Verträge lassen sich mit drei Monaten Frist zum Quartalsende kündigen und übertragen. In den ersten fünf Jahren darf der bisherige Anbieter dafür höchstens 150 Euro verlangen, danach ist der Wechsel kostenfrei. Auf das übertragene Kapital darf der neue Anbieter keine Abschlusskosten berechnen.

Auszahlung im Alter


Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren, früher nur, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente bezogen wird. Möglich sind eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 Jahren endet. Zu Beginn der Auszahlung können bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnommen werden. Versteuert werden die Leistungen wie bisher erst im Alter.


Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert


Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Sie werden weder gekündigt noch automatisch umgewandelt, und bis zum Beginn der Auszahlung gilt für sie die bisherige Förderung. Wer in die neue Förderung wechseln möchte, kann das gegenüber dem Anbieter erklären. Diese Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle eigenen Riester-Verträge. Wer nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, wechselt damit automatisch für alle Verträge in das neue Recht.


Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom einzelnen Vertrag ab: von den Kosten, der bisherigen Rendite und davon, ob eine Garantie gewünscht ist. Ein Vergleich der Effektivkosten ist ein sinnvoller erster Schritt.


Was das für das Haushaltsbudget bedeutet


Für die volle Grundzulage sind 150 Euro im Monat nötig. Viele Haushalte werden prüfen müssen, welcher Betrag dauerhaft ins Budget passt. Schon kleinere Beiträge lohnen sich, weil auf die ersten 30 Euro im Monat die höchste Förderquote entfällt. Wer seine festen Ausgaben kennt, etwa mit einem digitalen Haushaltsbuch wie Liora Finance, findet leichter einen tragfähigen Sparbetrag.

Keine Anlageberatung
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Er ersetzt keine Beratung durch eine lizenzierte Fachperson.
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Quellen

Liora Finance
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